Gebühren des Anwalts

Gegenstandswerte und Honorarvereinbarungen

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und sind im Regelfall streitwertabhängig. Ausgehend vom Gegenstandswert der Streitigkeit, werden die Gebühren des Anwalts anhand gesetzlich vorgegebenen Gebührentabellen berechnet.

In Strafsachen gibt es Rahmengebühren, die sich am Einzelfall orientieren. Der Anwalt ist anhand seiner Bewertung berechtigt, für eine einfach gelagerte Strafsache einen niedrigeren Berechnungswert anzusetzen, wohingegen bei einer schwierigen und aufwendigen Strafverteidigung die maximale Gebührenhöhe angewendet werden kann. Daneben ist der jeweilige Verfahrensstand zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Beide Gebührenansprüche bestehen nebeneinander und werden nicht verrechnet.

Im Bereich der Beratungstätigkeit sind Rechtsanwälte seit dem 01. Juli 2006 gehalten, für Ihre Beratungstätigkeit eine Gebührenvereinbarung mit Ihrem Mandanten zu treffen.

Selbstverständlich kann auch die Möglichkeit einer Stundenabrechnung oder einer Honorarvereinbarung mit meinem Büro vereinbart werden.

Sollten Ihre finanziellen Möglichkeiten die Durchführung einer Beratung oder gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zulassen, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe, der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Die Einzelheiten können Sie dem amtlichen Vordruck, nebst Hinweisblatt in der Rubrik Formulare entnehmen.

Daneben bieten viele Rechtsschutzversicherer auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung an, abhängig vom Streitwert und den Erfolgsaussichten.

Die weiteren Einzelheiten sollten einen einem persönlichen Beratungsgespräch besprochen werden.

Kanzlei Jürgen Häller

Bismarckstraße 36
Eingang Saarstraße
61169 Friedberg/Hessen
Telefon 06031/4058


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