Düsseldorfer Tabelle 2021

Unterhaltstabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen, erstellt vom Oberlandesgericht Düsseldorf und in Abstimmung mit den weiteren Oberlandesgerichten. Die Tabelle wird regelmäßig an die aktuellen Einkünfte und Preisentwicklung angepasst, zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Bezug auf Kindesunterhalt.

Die nachfolgende Tabelle, gültig ab dem 01.01.2021, kann nur eine kurzen Überblick ermöglichen und ein umfassendes Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Kindesunterhalt

Nettoeinkommen des Barunter-haltspflichtigen

0 - 5 Jahre

6 - 11 Jahre

12 - 17 Jahre

ab 18 Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-kontroll-betrag

1.

bis 1.900

393

451

528

564

100 %

960/1160

2.

1.901 - 2.300

413

474

555

593

105 %

1400

3.

2.301 - 2.700

433

497

581

621

110 %

1.500

4.

2.701 - 3.100

452

519

608

649

115 %

1600

5.

3.001 - 3.500

472

542

634

677

120 %

1700

6.

3.501 - 3.900

504

578

676

722

128 %

1800

7.

3.901 - 4.300

535

614

719

768

136 %

1900

8.

4.301 - 4.700

566

650

761

813

144 %

2000

9.

4.701 - 5100

598

686

803

858

152 %

2100

10.

5.101 - 5.500

629

722

845

903

160 %

2200

Ab einen Nettoeinkommen von über 5.501,00 € berechnet sich der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles, vgl. BGH XII ZB 499/19.

Die Tabelle legt bei der Berechnung zwei Unterhaltsberechtigte zu Grunde, sodass es bei einer größeren oder geringeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten zu Ab- oder Zuschlägen kommt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kanzlei Jürgen Häller

Bismarckstraße 36
Eingang Saarstraße
61169 Friedberg/Hessen
Telefon 06031/4058


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